Baumpflege Hecke

Baumfällung in Teltow

Manchmal hilft kein Schnitt mehr: Die Birke ist bis in den Stamm morsch, die Fichte vom Borkenkäfer hinüber, oder die Pappel steht zu dicht am Haus. Dann fälle ich den Baum – wenn rundherum kein Platz zum Umlegen ist, auch Stück für Stück aus der Krone heraus. Aber vorher sage ich Ihnen ehrlich, ob eine Baumfällung wirklich nötig ist oder ob ein Rückschnitt genügt. Einen gesunden Baum fällt man nicht leichtfertig.

Stück für Stück abgetragen Auch wo nichts umfallen darf Baumschutzsatzung im Blick
Baumfällung – Baumpflege Hecke

Leistungen

Baum fällen lassen – sicher und fachgerecht

Ob ein Baum sicher fällt, entscheidet sich an wenigen Zentimetern: Fallkerb und Bruchleiste geben die Fallrichtung vor, und Bäume unter Spannung – Schräglage, Sturmholz, einseitige Krone – sind dabei besonders heikel. Genau dort zahlt sich Erfahrung aus, vor allem nah an Haus, Zaun oder Leitung. Je nach Lage wende ich das passende Verfahren an:

Beengt

Stückweise Abtragung aus der Kronesectio per partes

In beengten Gärten, wo der Baum nicht am Stück umgelegt werden kann – die Teile lasse ich kontrolliert am Seil ab.

Zugang

Seilklettertechnik / Hubsteigerars funis

Für schwer zugängliche Bäume, oder wenn der Boden geschont werden muss.

Freistand

Komplette Fällungdeiectio tota

Dort, wo ringsum genug Platz ist.

Gerade Fichten sterben in der Region durch Trockenheit und Borkenkäfer reihenweise ab – solches Holz wird schnell mürbe und damit zur Gefahr. Hier lohnt es sich, nicht zu lange zu warten.

Auf Wunsch entferne ich anschließend auch den Wurzelstock – siehe Wurzelfräsen / Stubbenentfernung.

Genehmigung

Baumfällung nur mit Genehmigung – ich kläre das für Sie

Schutz

Baumschutzsatzungtutela arborum

In Teltow und Brandenburg sind viele Bäume kommunal geschützt.

Zeitfenster

Fällzeit Okt–Febtempus caedendi

Reguläre Fällungen im Winterhalbjahr, außerhalb der Brut- und Setzzeit.

Hilfe

Antrag & Beratungauxilium

Ich prüfe den Bedarf und unterstütze Sie bei der Antragstellung.

In Teltow und Brandenburg sind viele Bäume durch die kommunale Baumschutzsatzung geschützt. Ob Sie eine Fällgenehmigung brauchen, hängt von Baumart, Stammumfang und Standort ab. Ich prüfe das vorab und unterstütze Sie bei der Antragstellung, damit Sie rechtssicher bleiben. Details im Ratgeber: Baumfällgenehmigung in Brandenburg. Tipp: Reguläre Fällungen finden im Winterhalbjahr statt (etwa Oktober bis Februar) – in der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 30. September ist das Fällen in Teltow grundsätzlich untersagt. Mehr dazu in den häufigen Fragen unten.

Kosten

Was kostet eine Baumfällung?

Die Kosten hängen von Höhe, Stammdurchmesser, Standort und Erreichbarkeit ab. Pauschalpreise aus dem Internet helfen selten weiter – deshalb schaue ich mir Ihren Baum vor Ort an und nenne Ihnen einen verbindlichen Festpreis, kostenlos und unverbindlich.

Ablauf

So läuft Ihre Baumfällung ab

1

Anfrage

Telefonisch oder über das Formular.

2

Vor-Ort-Termin

Ich prüfe Lage, Genehmigungsbedarf und nenne den Festpreis.

3

Ausführung

Sichere Fällung mit der passenden Technik.

4

Aufräumen

Auf Wunsch inkl. Wurzelfräsen und Entsorgung.

Region

Baumfällung in Teltow und der Region

Vor Ort in Teltow (Ruhlsdorfer Straße 95b) und Umgebung – Stahnsdorf, Kleinmachnow, Potsdam, Berlin-Südwest.

Standort
Ruhlsdorfer Straße 95b, 14513 Teltow
Wo ich arbeite
Teltow, Stahnsdorf, Kleinmachnow, Potsdam, Berlin-Südwest, Ludwigsfelde, Nuthetal
Erreichbarkeit
+49 173 1902128 · info@baumpflege-hecke.de

Unverbindlich & kostenlos

Jetzt Baumfällung anfragen.

Soll ein Baum sicher entfernt werden? Fordern Sie Ihr kostenloses Vor-Ort-Angebot an.

FAQ

Häufige Fragen zur Baumfällung

In vielen Fällen ja – die Baumschutzsatzung regelt das lokal. Ich prüfe das für Ihren Baum vorab.
Reguläre Fällungen finden außerhalb der Brut- und Setzzeit statt – etwa von Oktober bis Ende Februar. In Teltow ist das Fällen zwischen dem 1. März und 30. September durch die Baumschutzsatzung und § 39 BNatSchG grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme gilt für Gefahrbäume, die bei unmittelbarer Gefahr auch in dieser Zeit beseitigt werden dürfen – das muss der Stadt aber angezeigt werden.
Ja, auf Wunsch fräse ich den Stubben restlos heraus.
Ich entsorge das Holz fachgerecht – oder lasse es auf Wunsch als Brennholz bei Ihnen.